Die Benutzung der Tourenbeschreibung geschieht auf eigenes Risiko. Der Autor übernimmt keine Haftung für die Routenwahl bzw. die sichere Durchführung der Tour! Eine Haftung für etwaige Unfälle und Schäden wird aus keinem Rechtsgrund übernommen! Die Tourenbedingungen (Streckenverlauf, Wegbeschaffenheit, Fahrerlaubnis, etc) können sich seit der Durchführung und der Beschreibung der Tour entscheidend geändert haben!
Die vom Autor gewählten in der Topografie ausgewiesenen alpinen Routen außerhalb markierter Steige haben in der Regel keine Wegnummer, keinen Wegerhalter, sind nicht angelegt, werden nicht gewartet. Diese Routen können exponierte, ausrutsch- und absturzgefährdete sowie ungesicherte Geh- und Kletterpassagen enthalten und über Schrofengelände, Geröll, steile Schneefelder, Firnflächen oder Gletscher führen. Ihre technische Schwierigkeit kann jene von schwierigen Bergwegen übersteigen. Alpine Routen erfordern absolute Trittsicherheit und Schwindelfreiheit, Konditionsstärke, Orientierungsvermögen, sichere Gelände- und Gefahrenbeurteilung, umfassende hochalpine Berg- bzw. Klettererfahrung und Vertrautheit im Umgang mit der erforderlichen Alpin-, Orientierungs- und Notfallausrüstung (z. B. Seil, Pickel, Steigeisen, Kompass, GPS etc.) sowie gute Wetterverhältnisse. Jeder der diese Tourenbeschreibung nachgeht oder klettert, tut dies in vollständiger Eigenverantwortung.
Das Befahren von Forst - und Almwegen mit dem Mountainbike ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Wegerhalters (meist eine Bringungsgemeinschaft oder Bringungsgenossenschaft od. Eigentümer) erlaubt. In Tirol wurden dazu zahlreiche Nutzungsvereinbarungen zwischen Wegerhalter und einem Vertragspartner (z.B. TVB, Gemeinde) unter Einbindung der Grundeigentümer abgeschlossen. Es handelt sich hierbei um genehmigte bzw. freigegebene Mountainbike-Strecken.
Bei Fahrverboten und Absperrungen ist das Befahren der Wege mit dem Rad nicht erlaubt, allerdings wird es oftmals - nicht immer! - geduldet. Wenn jemand solche Forst- oder Almwege befährt - bitte um rücksichtsvolles Verhalten, damit dies auch so bleibt!
Wer abseits von freigegebenen Forststraßen oder anderen Waldwegen mit dem Mountainbike fährt, handelt grundsätzlich auf eigenes Risiko, was die Beschaffenheit und den Zustand des Weges betrifft. Darüber hinaus können in solchen Fällen der/die Radfahrer/in mit Verwaltungsstrafen belegt werden und sind zudem zivilrechtliche Auseinandersetzungen (z.B. Besitzstörung) mit den Waldeigentümern möglich.